Berufsbild und Historie

Kurze Geschichte der technischen Fahrzeugüberwachung

1831: Genehmigungspflicht für Dampfmaschinen in Bergwerken, ab 1837 auch für Dampfkessel.

1856: gesetzliche Regelung mit regelmäßiger Überwachung.

Ende 1865 explodierte in einer Mannheimer Brauerei ein Dampfkessel. Auf Betreiben des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) wurde 1866 der erste „DampfkesselÜberwachungs- und Revisions-Verein“ (DÜV) gegründet.

1904: Beginn der FE Prüfungen und Kfz Untersuchungen

1907 bis 1911: Verhandlungen mit dem Ergebnis, dass die DÜV Ingenieure die Überwachung machen.

1910: Inkrafttreten Kraftverkehrsgesetz

1920: STVZO

1930: Einführung von Kontrolluntersuchungen

1935: KfSachVG

1938: § 29 STVZO HU

1951: HU Pflicht

1960: Einführung der Prüfplakette

1978: HU in Kfz-Werkstätten möglich.

1989: Prüfingenieure amtlich anerkannter Überwachungsorganisationen dürfen auch Abgasuntersuchungen (AU) und HU durchführen.

 

Aktuelle Lage

Die aktuelle Lage zeichnet sich dadurch aus, dass die EU im Jahr 2014 eine neue Richtlinie für die Fahrzeugüberwachung veröffentlicht hat.

Die Richtlinie finden Sie hier.

In dieser Richtlinie hat sich Deutschland verpflichtet, bis zum Jahr 2017 eine neue Verordnung zu schaffen und sie im Jahr 2018 dann als nationale Verordnung in Kraft treten zu lassen.

Zu diesem Zweck haben die zuständigen Ministerien die Aufgabe, eine Änderung der bestehenden Regelungswerke zu vollziehen.

Man darf davon ausgehen, dass wir eine neue „Fahrzeuguntersuchungsverordnung“ erhalten werden.