Haftung

"Die kaputte Tür"

Der Klassiker der Prüftätigkeit ist die Beschädigung des Kraftfahrzeuges während der Hauptuntersuchung. Hierfür ist regelmäßig die Amtshaftung nach § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG einschlägig.

Haben Sie beim Rangieren in der Werkstatt, bei einer Diesel-AU o. ähnlichen Fällen das Kraftfahrzeug Ihres Kunden beschädigt, so gilt folgendes:

  1. Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab! Sie gefährden Ihren Versicherungsschutz!
  2. Melden Sie den Vorgang!

Zur Verdeutlichung ein Fall:
Der Prüfer fährt mit einem Kraftfahrzeug eines Kunden nach abgeschlossener Hauptuntersuchung zurück zum Kunden. Auf dem Weg dorthin verursacht er schuldhaft einen Verkehrsunfall. Haftung?

Hier gelten die üblichen Haftungsgrundsätze, so dass aus der sog. Gefährdungshaftung oder der Verschuldenshaftung der Schaden am gegnerischen Fahrzeug zu ersetzen ist. Problematisch bleibt der Schaden beim gefahrenen Kraftfahrzeug. Hier ist grundsätzlich der PI haftbar zu machen, da kein Fall der Amtshaftung vorliegt.

Anders verhält es sich bei der Abwandlung, wenn der Prüfer noch im Rahmen seiner Hauptuntersuchung eine Konditionierungsfahrt durchführt. Hier ist der Prüfer durch die Amtshaftung geschützt und muss sich über den Ausgleich des Schadens keine Gedanken machen.

FAQ

1. Was ist ein Schuldanerkenntnis?

Ein Schuldanerkenntnis ist eine Vereinbarung zwischen den Beteiligten über die Frage, wer für den Schaden einzutreten hat. Umgangssprachlich bezeichnet man damit auch eine Erklärung des Schädigers für den entstandenen Schaden einzustehen.
Die Rechtsprechung geht in der Regel davon aus, dass bei Verkehrsunfällen Erklärungen am Unfallort nicht den Erklärungswert eines Schuldanerkenntnisses haben. Ausnahmsweise kann dies anders sein, wenn die Beteiligten nach einer Diskussion über die Schuldfrage hierzu eine schriftliche Vereinbarung abschließen. Ansonsten werden die Äußerungen an Unfallort als ein Schuldbekenntnis gewertet. Dies gilt etwa für Aussagen wie „ich bin der Verursacher“ oder „ich bin Schuld“. Derartige Aussagen können für den Unfallgegner zu erheblichen Vorteilen führen. Gleiches gilt dann auch für die Schadenverursachung bei einer amtlichen Prüfung. Mit einem Schuldanerkenntnis gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz!

2. Zahlt meine Versicherung immer?

Nein, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann es zu Problemen kommen.
Und: Jeder Fall wird sorgfältig von der Versicherung geprüft!